Wenn dem positiven Rechte und den Gesetzen das Gefühl des Herzens, Neigung und Willkühr entgegengesetzt wird, so kann es wenigstens nicht die Philosophie seyn, welche solche Autoritäten anerkennt. — Daß Gewalt und Tyranney ein Element des positiven Rechts seyn kann, ist demselben zufällig und geht seine Natur nicht an.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 6-7).