Die weitere Schwierigkeit aber kommt von der Seite, daß der Mensch d e n k t und im Denken seine Freyheit und den Grund der Sittlichkeit sucht. Dieses Recht, so hoch, so göttlich es ist, wird aber in Unrecht verkehrt, wenn nur diß für Denken gilt und das Denken nur dann sich frey weiß, insofern es vom Allgemein-Anerkannte und Gültigen abweiche und sich etwas Besonderes zu erfinden gewußt habe.
He***
(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. VIII).