Die Einheit des Kraftseins muß vielmehr dahin verstanden werden, daß sie als Einheit des rück- und einbezüglichen Bezogenseins gerade fordert die ontische Verschiedenheit bzw. Unterschiedenheit des Seienden, das da je im Charakter des Kraftseins steht, d.h. »Subjekt« der Kraft ist. Also eine Kraft besteht nicht aus zwei Kräften, sondern wenn das Kraftsein in einem Seienden ist, ist das Seiende in zwei Kräften gespalten.
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(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.107)