Wissen als Verfügen über die Unverborgenheit

Erkennen ist Gegenwärtig-haben von Anwesendem als solchem, In-seiner-Anwesenheit-zur-Verfügung-haben, selbst wenn es abwesend sein sollte, als auch dann und gerade dann, wenn das einzelne Ding nicht zur Verfügung steht. Darin liegt: für solches Verfügen zeigt sich das Seiende in seinem Sinn; es ist als solches offenbar, unverborgen. Wissen (Sich-auskennen-in...) wird so zum Verfügen über die Unverborgenheit des Seienden, d.h. zum Haben und Besitzen von Wahrheit.

H***
(Vom Wesen der Wahrheit, S. 160-1)