Tollhäuser müssen daher öffentliche Anstalten seyn, und unter der speciellen Aufsicht des Staats stehn. Privat-Tollhäuser, wie sie sonst in England waren, sind der bürgerlichen Sicherheit gefährlich. Mir sind Fälle bekannt, dass selbft in öffentlichen Tollhäusern Menschen eingesperrt gewesen sind, die nicht verrückt waren. Wie viel leichter ist dies in Privat-Anstalten möglich, in welchen die Aufnahme ohne öffentliche Auctorität geschieht, und deren Inhaber keine Untersuchung fürchten dürfen. Sie sind Privat-Gefängniffe, für welche Niemand sicher ist, der zwischen Habsucht und Bossheit ins Gedränge kömmt.
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Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen, S. 465.