Während im ersten Fall der Langeweile das Bemühen darauf geht, die Langeweile durch den Zeitvertreib zu überschreien, damit man
nicht auf sie zu hören braucht, während im zweiten Fall das auszeichnende ein
Nichthörenwollen ist, haben wir jetzt das
Gezwungensein zu einem Hören, ein Gezwungensein im Sinne des Zwanges, den alles
Eigentliche im Dasein hat, das demnach auf die
innerste Freiheit bezug hat. Das »es ist einem langweilig« hat uns schon in einem Machtbereich versetzt, dessen die einzelne Person, das öffentliche individuelle Subjekt, nicht mehr mächtig ist.
H***
(Die Grundbegriffe der Metaphysik, S. 205-6).