Dergestalt, daß es keine Besinnung auf das Sein und seine Wahrheit im Sinne einer Entscheidung zuläßt, die das Seiende im Ganzen erschüttern müßte. Die Seinsverlassenheit meint also nicht Abschnürung des Seienden vom Sein, im Gegenteil: in der Verlassenheit ist ja das Verlassene doch auf das Verlassende bezogen — ihm zugewiesen —, so daß es sich, wenngleich verschiedenartig, auf das Verlassende verläßt.
H***
(Die Geschichte des Seyns, S. 36).