Selbstverständlichkeit bleibt immer eine sehr fragwürdige Gewähr der Rechtmäßigkeit einer Anschauung. Denn einmal ist fraglich, wie weit denn das, was da von selbst sich verstehen soll, verstanden wird, ob da nicht gerade auf das Verstehenwollen verzichtet und die Berufung auf die Gedankenlosigkeit zum Grundsatz erhoben wird. Zum anderen ist fraglich, welche Art von »Verständlichkeit« heir maßgebend ist. Was auf einer gewissen Stufe des »Verstehens« — des nur so obenhin Verstehens — sehr einleuchtend sein mag, kann auf der Stufe des echten Begreifenwollens ganz unverständlich sein.
H***
(Grundfragen der Philosophie, S. 39).