Der gebrauchend-hantierende Umgang ist aber nicht blind, er hat seiner eigene Sichtart, die das Hantieren führt und ihm seine spezifische Sicherheit verleiht. Der Umgang mit Zeug unterstellt sich der Verweisungsmannigfaltigheit des »Um-zu«. Die Sicht eines solchen Sichfügens ist die
Umsicht.
H***
(Sein und Zeit, S. 69).