In dieser zum Mitsein gehörigen Abständigkeit liegt aber: das Dasein steht als alltägliches Miteinandersein in der
Botmäßigkeit der Anderen. Nicht es selbst
ist, die Anderen haben ihm das Sein abgenommen. Das Belieben der Anderen verfügt über die alltägliche Seinsmöglichkeiten des Daseins. Diese Anderen sind dabei nicht
bestimmte Andere. Im Gegenteil, jeder Andere kann sie vertreten. Entscheidend ist nur die unauffällige, vom Dasein als Mitsein unversehens schon übernommene Herrschaft der Anderen. Man selbst gehört zu den Anderen und verfestigt ihre Macht. »Die Anderen« die man so nennt, um die eigene wesenhafte Zugehörigkeit zu ihnen zu verdecken, sind die, die im alltäglichen Miteinandersein zunächst und zumeist »
da sind«.
H***
(Sein und Zeit, S. 126).