Im Dasein steht, solange es ist, je noch etwas aus, was es sein kann und wird. Zu diesem Ausstand aber gehört das »Ende« selbst. Das »Ende« des In-der-Welt-seins ist der Tod. Dieses Ende, zum Seinkönnen, das heißt zur Existenz gehörig, begrenzt und bestimmt die je mögliche Ganzheit des Daseins. Das Zu-Ende-sein des Daseins im Tode und somit das Ganzsein dieses Seienden wird aber nur dann phänomenal angemessen in die Erörterung des möglichen Ganz
seins einbezogen werden können, wenn ein ontologisch zureichender, das heißt
existenzialer Begriff des Todes gewonnen ist. Daseinsmäßig aber
ist der Tod nur in einem existenziellen
Sein zum Tode.
H***
(Sein und Zeit, S. 233-4).