Die im Gewissen-haben-wollen liegende Erschlossenheit des Daseins wird demnach konstituiert durch die Befindlichkeit der Angst, durch das Verstehen als Sichentwerfen auf das eigenste Schuldigsein und durch die Rede als Verschwiegenheit. Diese ausgezeichnete, im Dasein selbst durch sein Gewissen bezeugte eigentliche Erschlossenheit —
das verschwiegene, angstbereite Sichentwerfen auf das eigenste Schuldigsein — nennen wir die
Entschlossenheit.
H***
(Sein und Zeit, S. 296-7).