Der Widerspruch, welcher die Willkühr ist, hat als Dialektik der Triebe und Neigungen die Erscheinung, daß sie sich gegenseitig stören, die Befriedigung des einen die Unterordnung oder Aufopferung der Befriedigung des anderen fodert u.s.f. und indem der Trieb nur einfache Richtung seiner Bestimmtheit ist, das Maß somit nicht in sich selbst hat, so ist das unterordnende oder aufopfernde Bestimmen das zufällige Entscheiden der Willkühr, sie verfahre nun dabey mit berechnendem Verstande, bei welchem Triebe mehr Befriedigung zu gewinnen sey, oder nach welcher anderen beliebigen Rücksicht.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 26-7).