In Ansehung der Beurtheilung der Triebe hat die Dialektik die Erscheinung, das als immanent, somit positiv, die Bestimmungen des unmittelbaren Willens gut sind; der Mensch heißt so von Natur gut. Insofern sie aber Naturbestimmungen, als der Freyheit und dem Begriffe des Geistes entgegen und das Negative sind, sind sie auszurotten; der Mensch heißt so von Natur böse. Das Entscheidende für die eine oder andere Behauptung ist auf diesem Standpuncte gleichfalls die subjective Willkühr.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 27).