Objectivität des Willens

Der Wille α) insofern er sich selbst zu seiner Bestimmung hat und so seinem Begriffe gemäß und wahrhaftig ist, ist der schlechthin objective Wille (...).

Die absolute Bestimmung, oder wenn man will, der absolute Trieb des freyen Geistes, daß ihm seine Freyheit Gegenstand sey (...) um für sich als Idee zu seyn, was der Wille an sich ist; — der abstracte Begriff der Idee des Willens ist überhaupt der freye Wille, der den freyen Willen will.

He***

(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 33, 34-35).