Wille als denkende Intelligenz

Das Selbstbewußtseyn, das seinen Inhalt, Gegenstand und Zweck bis zu dieser Allgemeinheit reinigt und erhebt, thut dieß als das im Willen sich durchsetzende Denken. Hier ist der Punct, auf welchem es erhellt, das der Wille nur als denkende Intelligenz wahrhafter, freyer Wille ist. (...). Das Selbstbewußtseyn, das durch das Denken sich als Wesen erfaßt, und damit eben sich von dem Zufälligen und Unwahren abthut, macht das Prinzip des Rechts, der Moralität und aller Sittlichkeit aus. Die, welche philosophisch vom Recht, Moralität, Sittlichkeit sprechen, und dabey das Denken ausschließen wollen, und an das Gefühl, Herz und Brust, an die Begeisterung verweisen, sprechen damit die tiefste Verachtung aus, in welcher der Gedanke und die Wissenschaft gefallen ist, (...).

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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 29-30).