Vollzug ist nie und nimmer nur das Auftauchen von etwas, was zuvor schlechthin weg war, und umgekehrt ist auch Nichtvollzug nicht das schlechthinnige Weg-sein von etwas, das da war. Vollzug ist Ausübung, also Anwesenheit von Übung und Geübtheit, Anwesenheit von In-der-Übung-sein, von solchem, was schon anwesend ist. Obzwar Vollzug Anwesenheit ist, so doch nicht Anwesenheit des zuvor einfach Abwesenden, sondern umgekehrt Anwesenheit eines gerade auch schon Anwesenden; das heißt aber: keine beliebige unbestimmte Anwesenheit überhaupt, sondern eine eigentümliche und ausgezeichnete.
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(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.185)