Richtigkeit ist Angemessenheit des Vor-stellens an das »Seiende« bzw. Verfügbarkeit des »Seienden« im und für das Vor-stellen.
Die Angemessenheit versichert des Seienden, macht, sofern es auf den Menschen als Subjectum ankommt, diesen des Seienden gewiß. Wahrheit ist zur Gewißheit geworden und durch sie zur Sicherung des Bestandes des Subjectums; diese Sicherung selbst muß sich zur Festmachung und Verfestigung des Seienden machen, wobei jetzt nicht mehr so sehr wesentlich ist, was je das Seiende ist, wie es sich zeigt, sondern, daß es als Festes umgibt und sicher-stellt.
H***
(Besinnung, S. 110)