Zwingen ohne Zwang im Nicht-Ablassen

Das Zwingen, in το χρεων gedacht, geht das Anwesen als solches an. Das Zwingen selber aber hat den Grundzug des Nicht-Ablassens. Wir fragen: wovon? Die Antwort wird lauten: von dem, was das Wesen im Anwesen erfüllt. Und was ist dies? Daß Entstehen (γενεσις) aus dem her ent-geht, in das Entgehen (φθορα) entsteht; daß aus dem Selben Entstehen gewährt ist, in welches Selbe das Entgehen einbehalten ist. Dieses gewährende Einbehalten, das die Einheit von Entstehen und Entgehen und so das Anwesen selber fügt, ist das Selbe als ein Lassen: das reine Zwingen, das einzig das Wesen des Anwesens verfügt: das Verfügen von γενεσις und φθορα in das Selbe ihres εξ ων und εις ταυτα.

H***
Der Spruch des Anaximander, S. 87.