Brenkenhoffsche Troge

Diese neue Tortur, sagt Claproth im Entwurf eines Gesetzbuchs 1. Forts. (1774) besteht in einem rund ausgehöhlten Troge, in welcher der Inquisit horizontal ausgestreckt gelegt, unten an beyden Füssen geschlossen, auch an den Hals ein hölzerner Kragen befestiget wird; beyde Armen aber, mittelst zweyer in dem Trog gemachten Ausschnitte, ausserhalb des Troges, der Länge nach ausgestreckt sind, und der Inquisit auch an jeder Hand festgeschlossen ist. Ohne alle andre Peinigung muss er nur im Troge unbeweglich liegen, bis er bekennt.

Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preussischen Staaten. Eine periodische Schrift, vierte Sammlung, Berlin 1780, S. 206-7.