Unterjochung des Geisteskranken

Um den Kranken zu unterjochen muss man ihm zuförderst jede Stütze rauben, damit er sich durchaus hülflos fühle. Man entferne ihn von seinen Verwandten; dem Gesinde, das ihm gehorchen muss, von seinem Hause und aus seiner Vaterstadt; bringe ihn in ein Tollhaus, in welchem ihm weder das Lokal noch die Menschen bekannt sind. Dies spannt seine Erwartung, und um desto mehr, wenn seine Einführung in dasselbe mit feierlichen und schauderhaften Scenen verknüpft ist. Er hört bey seiner Annäherung Trommelschlag, Kanonendonner, fährt über Brücken, die in Ketten liegen, Mohren empfangen ihn. Ein Eintritt unter so ominösen Vorbedeutungen kann auf der Stelle jeden Vorsatz zur Widerspenstigkeit vernichten. In der Absicht hat man es auch bereits wirklich vorgeschlagen, die Kranken bey Nacht, oder in verdeckten Wagen, und durch Umwege in die irrenanstalt zu fahren, um sie dadurch zu täuschen, als würden sie in ferne Gegenden fortgeschafft.

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Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen, S. 225.