Die Kur der Tobsucht bedarf noch einer grossen Läuterung. Viele Beobachtungen über dieselbe sind unbrauchbar, weil sie sich auf kein haltbares Object, sondern bald auf die wahre Raserey, bald auf jede andere Geisteszerrüttung beziehn, die mit heftigen Handlungen verbunden war.
Zu diesem Behuf muss man in der Regel der im Inneren vorhandenen Erregung freien Spielraum lassen, damit sie sich auf die ihr natürlichste Art äussern könne, aber sich hüten, die irritablen Theile durch heterogene Reize zu einer gezwungenen Thätigkeit zu nöthigen.
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Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen, S. 381-2.