Die vorprädikative Offenbarkeit muß aber nicht nur überhaupt ständig schon geschehen und geschehen sein, wenn die aufweisende Aussage — so oder so — vollziehbar werden soll, sondern diese
vorprädikative Offenbarkeit muß selbst ein solches
Geschehen sein, darin ein bestimmtes
Sich-bindenlassen geschieht. Es ist dies der vorgängige Bezug auf das, was dem aufweisenden Aussagen das Maß gibt: das Seiende, wie es ist. Die Maß-gabe wird im Sinne des sich-bindenlassenden Verhaltens im vorhinein dem Seienden übertragen, so daß an diesem die Angemessenheit oder Unangemessenheit sich regelt.
H***
(Die Grundbegriffe der Metaphysik, S. 496-7).