So zeigt sich, daß für die Möglichkeit des Vollzuges einer Aussage nicht nur notwendig ist, daß sie von sich aus dem, worüber sie urteilt, die Möglichkeit einer Verbindung zustellt, und daß nicht nur im vorhinein dasjenige, worüber geurteilt wird, als ein Seiendes aufgefaßt und erfaßt sein muß, sondern daß eben so notwendig im vorhinein schon
jede Aussage in eine Offenbarkeit im Ganzen hineinspricht und zugleich aus einer solchen herausspricht.
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(Die Grundbegriffe der Metaphysik, S. 501).