Machtermächtigungsgerecht

Macht muß als Sein eine Offenheit und d.h. hier die Öffentlichkeit ermächtigen und so das ihr gemäße Wesen der «Wahrheit» zur Macht bringen. Wahr ist zufolge dem neuzeitlichen Gefüge des Machtwesens soviel wie richtig und richtig heißt sichernd gesichert-sicherstellend die Ermächtigung der Macht. Was dieser Ermächtigung je, von ihr selbst befohlen und gesteuert, «gerecht» wird, ist wahr und ist je nur insoweit und solange wahr. Wahr besagt soviel wie machtermächtigungsgerecht.

H***
(Die Geschichte des Seyns, S. 79).