Bei all diesem Nachsinnen treffen wir immer wieder auf dasselbe: daß die
Wesenserfassung und Wesenserkenntnis ihrerseits schon das Recht- und Maßgebende selbst ist, demnach etwas Ursprüngliches und deshalb für das gewöhnliche Denken und dessen Begründungsansprüche ungewöhnlich und befremdlich.
Die Wesens
kenntnis bleibt uns ebenso geläufig und notwendig, wie die Wesens
erkenntnis und das Wesens
wissen uns rätselhaft und willkürlich erscheint.
H***
(Grundfragen der Philosophie, S. 81).