Die Wesensbestimmung ist unbegründet

Die Wesensbestimmung läßt sich an den Tatsachen — in unserem Fall an den tatsächlich vollzogenen richtigen Aussagen — nicht belegen; zunächst, weil diese Tatsachen gar nicht übersehbar und vorführbar sind. Aber selbst wenn dieses Aussichtslose gelänge, wäre die Wesensbestimmung doch nicht begründet. Denn das Wesen gilt nicht nur für alle wirklichen Aussagen, sondern ebenso und erst recht für alle möglichen, noch gar nicht vollzogenen.

H***
(Grundfragen der Philosophie, S. 78).