Schuldig

Der Anruf ist vorrufender Rückruf, vor: in die Möglichkeit, selbst das geworfene Seiende, das es ist, existierend zu übernehmen, zurück: in die Geworfenheit, um sie als den nichtigen Grund zu verstehen, den es in die Existenz aufzunehmen hat. Der vorrufende Rückruf des Gewissens gibt dem Dasein zu verstehen, daß es — nichtiger Grund seines nichtigen Entwurfs in der Möglichkeit seines Seins stehend — aus der Verlorenheit in das Man sich zu ihm selbst zurückholen soll, das heißt schuldig ist.

H***
(Sein und Zeit, S. 287).