Die eigenständige Wirklichkeit des Wahrnehmbaren

Nichtvollzug bedeutet nicht völliges Fehlen von dergleichen wie Wahrnehmen. Das Vollziehenkönnen als daseiendes aber ist gerade die Haltung, in der solches vorgestellt wird, was wahrgenommen werden könnte bzw. wahrgenommen gewesen ist, aber gerade in dem charakteristischen Wissen, daß das so Wahrnehmbare für sich nicht angewiesen ist auf ständiges Wahrgenommenwerden. Das Sichzurückziehen aus der Ausübung des Wahrnehmens ist kein bloßes Abbrechen und Verschwinden dieser, sondern hat den Charakter des Überlassens des Wahrgenommenen an es selbst als ein nunmehr Wahrnehmbares. So kann und muß gesagt werden: Die eigenständige Wirklichkeit des Wahrnehmbaren wird im Grunde gar nicht im jeweilig wirklichen Vollzug der Wahrnehmung erfahren, sondern erst im eigentümlichen Nicht-mehr- und Noch-nicht-Vollzug.

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(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.206)