Anwesen als Entgegnen ist Entragen in die offene Weite dergestalt, daß das Gegnen selbst als Wesende der offenen Weite, d.h. als der Gegend zum Entgegnen gehört. Gesetzt, daß Inzwischen gewähre erst als die genannte Gegend das »Zwischen«, als welches »die Unterscheidung« west, dann gehört »die Unterscheidung« in das Sein, dieses seinerseits aber in die gegnende Gegend selbst. Das entgegnende Wesen des Seins fügt das »Zwischen« für »die Unterscheidung«, in die es sich selbst zum Seienden mit diesem selbst begibt.
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Der Spruch des Anaximander, S. 256-7.