Was und Wie

Gemeinhin faßt man in der Philosophie und meist sogar unter Berufung auf die Antike die Wesensfrage so, daß in ihr nur die Rede ist von dem, was etwas ist, vom Was-sein, ganz abgesehen davon, ob es wirklich ist oder nicht; die Wirklichkeit ist hier ohne Bedeutung. Aber das ist zwiedeutig — und die Philosophie ist dieser Zwiedeutigkeit zum Opfer gefallen; denn sie hat es meist verabsäumt, zu fragen, was denn das Wesen auch der Wirklichkeit sei; wo die Frage gestellt ist, da geschieht es gerade so, daß Wirklichkeit existentia, in einem weiten, allumfassenden Sinne genommen wird, — das Wirkliche ist dann das Vorhandene; man sieht nicht, daß eben auch die Wirklichkeit wesenhaft sich wandelt mit dem Wesen im engeren Sinne, worin nur das Was-sein ausgedrückt ist. Das volle Wesen eines Seienden aber, das müssen wir erst lernen zu verstehen, betrifft sowohl das Was eines Seienden als das Wie seiner möglichen bzw. wirklichen Wirklichkeit.

He***
(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.223)

Dem nichts mehr unausführbar ist...

1047 a 24-26: εστι δε δυνατον τουτο, ωι εαν υπαρξηι η ενεργεια ου λεγεται εχειν την δυναμιν, ουδεν εσται αδυνατον. »In Wirklichkeit vermögend aber ist dieses, dem nichts mehr unausführbar ist, sobald es sich in das Zeug legt, als wozu es das Zeug zu haben angesprochen wird.«

He***
(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.219)

Im Stand sein zu...

Im Stand sein zu..., das bedeutet erstens: er ist ausgerüstet für...; aber nicht nur das, sondern zugleich zweitens: er untersteht sich, hat sich bereits entschlossen. Wirklich-vermögendsein ist das bereitschafterfüllte Im-Stand-sein-zu, dem nur noch die Enthemmung in den Vollzug fehlt, so daß, wenn diese vorhanden ist, sich eingestellt hat, das heißt: wenn der Vermögende sich ins Zeug legt, der Vollzug wahrhaft Ausübung ist und nur dieses. Er ist nicht anderes als Sich-ins-Zeug-legen — ενεργεια (εργον: das Werk oder das Zeug).

He***
(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.218-9)

Vermögend sein und wirklich sein

1047 a 20-24: ωστ' ενδεχεται δυνατον μεν τι ειναι μη ειναι δε, και δυνατον μη ειναι ειναι δε, ομοιως δε και επι των αλλων κατηγοριων δυνατον βαδιζειν ον μη βαδιζειν, και μη βαδιζον δυνατον ειναι βαδιζειν. »So kann also der Fall eintreten, daß etwas zwar als vermögend zu etwas wirklich ist und dabei doch nicht wirklich das ist, wozu dieses wirkliche Vermögende als solches vermögend ist, und ebenso kann der Fall eintreten, daß ein Vermögendes nicht wirklich ist als Vermögendes und doch gerade wirklich ist das, was er vermag; in gleicher Weise gilt das auch in Hinblick auf das andere, was vom Seienden gesagt werden kann; z.B. was als Zu-gehen-Vermögendes wirklich ein Seiendes (vorhanden) ist, geht in Wirklichkeit gar nicht, und was wirklich nicht geht, ist gleichwohl als vermögend zu gehen wirklich vorhanden.«

He***
(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.215)

Der rechte Begriff von ενεργεια

Daß die Megariker sich auf das ενεργειν stützten, beweist noch gar nicht, daß sie den rechten Begriff davon hatten; im Gegenteil, sie sahen gerade nicht, daß die ενεργεια qua ενεργεια ενεργεια κατα κινησιν ist. Und sie mußten diesen Grundbezug übersehen, weil ihnen überhaupt der Blick verstellt war auf das Wesen der κινησις. Aber auch nur wenn deren Wesen zur Klarheit gekommen ist, wird es möglich, die δυναμις in ihrem vollen Gehalt zu fassen und damit die Weise ihres eigensten Wirklichseins zu umgrenzen. Die δυναμις ist ja αρχη μεταβολης (bzw. κινησεως) — das, von aus ein Umschlag und Übergang geschieht. Wie dergleichen wirklich ist, läßt sich nur ausmachen, wenn ständig dem Rechnung getragen wird, was es ist. Andererseits kommt erst durch die zureichende Fassung dessen, wie δυναμις qua δυναμις wirklich ist, das, was sie ist, zur vollen Umgrenzung. So wird die Aufgabe der Charakterisierung des δυνατον ον ηι ον zugleich zur Aufgabe der Charakterisierung der ενεργεια ηι ενεργεια, d.h. des Nachweises, daß sie und wie sie κατα κινησιν ist.

He***
(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.214-5)

Die eigenständige Wirklichkeit des Wahrnehmbaren

Nichtvollzug bedeutet nicht völliges Fehlen von dergleichen wie Wahrnehmen. Das Vollziehenkönnen als daseiendes aber ist gerade die Haltung, in der solches vorgestellt wird, was wahrgenommen werden könnte bzw. wahrgenommen gewesen ist, aber gerade in dem charakteristischen Wissen, daß das so Wahrnehmbare für sich nicht angewiesen ist auf ständiges Wahrgenommenwerden. Das Sichzurückziehen aus der Ausübung des Wahrnehmens ist kein bloßes Abbrechen und Verschwinden dieser, sondern hat den Charakter des Überlassens des Wahrgenommenen an es selbst als ein nunmehr Wahrnehmbares. So kann und muß gesagt werden: Die eigenständige Wirklichkeit des Wahrnehmbaren wird im Grunde gar nicht im jeweilig wirklichen Vollzug der Wahrnehmung erfahren, sondern erst im eigentümlichen Nicht-mehr- und Noch-nicht-Vollzug.

He***
(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.206)

Jedermannswahrheit

(...) wenn jeweils nur das wahr ist und so wahr ist, was und wie es jedem gerade erscheint, dann ist natürlich eine allgemein gültige, objektive Wahrheit nicht möglich. Diese billige Argumentation wollen wir hier nicht weiter besprechen; nur auf eines muß hingewiesen werden: Sie steht auf der Annahme, daß die Wahrheit nicht wahrheit sei, wenn sie nicht für jedermann gelte. Aber diese Annahme ist gar nicht begründet, bzw. man macht sich gar nicht klar, was es heißt diese Annahme zu begründen. Man vergißt zu fragen, ob nicht das eigentliche Wesen der Wahrheit gerade darin besteht, daß sie nicht für jedermann gilt — und das Jedermannswahrheiten das Nichtigste sind, was sich im Felde der Wahrheit auftreiben läßt.

He***
(Aristoteles Metaphysik Θ 1-3, S.198)