Das Wohl

Das Wohl hat in dieser Idee keine Gültigkeit für sich als Daseyn des einzelnen besondern Willens, sondern nur als allgemeines Wohl und wesentlich als allgemein an sich d.i. nach der Freyheit; — das Wohl ist nicht ein Gutes ohne das Recht.

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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 125).