Das die Flüsse keine natürliche Grenzen sind, für welche sie in neuern Zeiten haben sollen geltend gemacht werden, sondern sie und ebenso die Meere vielmehr die Menschen verbinden, daß es ein unrichtiger Gedanke ist, wenn Horaz (Carm. l.3.):
— — deus abscidit
Prudens Oceano dissociabili
Terras, — —
zeigen nicht nur die Bassins der Flüsse, die von einem Stamme oder Volke bewohnt werden, sondern auch z.B. die sonstigen Verhältnisse Griechenlands, Ioniens und Großgriechenlands, — Bretagne's und Brittaniens, Dänemarks und Norwegens, Schwedens, Finnlands, Livlands, u.s.f., —
He***
(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 234).