Als Person bin Ich selbst unmittelbar Einzelner; — dieß heißt in seinen weitern Bestimmung zunächst: Ich bin lebendig in diesem organischen Körper, welche mein dem Inhalte nach allgemeines ungetheiltes äußeres Daseyn, die reale Möglichkeit alles weiter bestimmten Daseyns, ist. Aber als Person habe ich zugleich mein Leben und Körper, wie andere Sachen, nur in so fern es mein Wille ist.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 52).