Besitzergreifung

Zum Eigenthum als dem Daseyn der Persönlichkeit ist meine innerliche Vorstellung und Wille, daß Etwas mein seyn solle, nicht hinreichend, sondern es wird dazu die Besitzergreifung erfodert.

He***

(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 55).