Die Bestimmtheit ist im sich selbst bestimmenden Willen α) zunächst als durch ihn selbst in ihm gesetzt; — die Besonderung seiner in ihm selbst, ein Inhalt der er sich giebt. Dies ist die erste Negation und deren formellen Gränze, nur ein gesetztes, subjectives zu seyn. Als die unendliche Reflexion in sich ist diese Gränze für ihn selbst und er β) das Wollen, diese Schranke aufzuheben, — die Thätigkeit, diesen Inhalt aus der Subjectivität überhaupt, in ein unmittelbares Daseyn zu übersetzen. γ) Die einfache Identität des Willens mit sich in dieser Entgegensetzung ist der sich in beyden gleichbleibende, und gegen diese Unterschieder der Form gleichgültige Inhalt, der Zweck.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 108).