Das Recht, das als ein Besonderes und damit Mannichfaltiges gegen seine an sich seyende Allgemeinheit / und Einfachheit die Form eines Scheines erhält, ist ein solcher Schein theils an sich oder unmittelbar, theils wird es durch das Subject als Schein, theils schlechthin als nichtig gesetzt; — unbefangenes oder bürgerliches Unrecht, Betrug und Verbrechen.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 88-89).