Zwecke der Endlichkeit

Weiter bestimmten Inhalt aber hat die noch abstracte und formelle Freyheit der Subjectivität nur an ihrem natürlichen subjectiven Daseyn, Bedürfnissen, Neigungen, Leidenschaften, Meynungen, Einfälle u.s.f. Die Befriedigung dieses Inhalts ist das Wohl oder die Glückseeligkeit in ihren besonderen Bestimmungen und im Allgemeinen, die Zwecke der Endlichkeit überhaupt.

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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 119).