Freyheit der öffentlichen Mittheilung

Die Freyheit der öffentlichen Mittheilung — (deren eines Mittel, die Presse, was es an weitreichender Berührung vor dem andern, der mündlichen Rede, voraus hat, ihm dagegen an der Lebendigkeit zurücksteht) — die Befriedigung jenes prickelnden Triebes, seine Meynung zu sagen und gesagt zu haben, hat ihre directe Sicherung in den ihre Ausschweifungen theils verhindernden, theils bestrafenden polizeylichen und Rechtsgesetzen und Anordnungen (...).

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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 325).