Preßfreyheit definiren als die Freyheit, zu reden und zu schreiben, was man will, stehet dem parallel, wenn man die Freyheit überhaupt als die Freyheit angibt, zu thun, was man will. — Solches Reden gehört der noch ganz ungebildeten Rohheit und Oberflächlichkeit des Vorstellens an.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 325).