Preßfreyheit

Preßfreyheit definiren als die Freyheit, zu reden und zu schreiben, was man will, stehet dem parallel, wenn man die Freyheit überhaupt als die Freyheit angibt, zu thun, was man will. — Solches Reden gehört der noch ganz ungebildeten Rohheit und Oberflächlichkeit des Vorstellens an.

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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 325).