Ein großer Geist hat die Frage zur öffentlichen Beantwortung aufgestellt, ob es erlaubt sey, das Volk zu täuschen? Man müßte antworten, daß ein Volk über seine substantielle Grundlage, das Wesen und bestimmten Charakter seines Geistes sich nicht täuschen lasse, aber über die Weise, wie es diesen weiß und nach dieser Weise seine Handlungen, Ereignisse u.s.f. beurtheilt, — von sich selbst getäuscht wird. —
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 324).