Die politische Gesinnung, der Patriotismus überhaupt, als die in Wahrheit stehende Gewißheit (bloß subjective Gewißheit gehet nicht aus der Wahrheit hervor, und ist nur Meynung) und das zur Gewohnheit gewordene Wollen ist nur Resultat der im Staate bestehende Institutionen, als in welchem die Vernünftigkeit wirklich vorhanden ist, so wie sie durch das ihnen gemäße Handeln ihre Bethätigung erhält. — Diese Gesinnung ist überhaupt das Zutrauen (das zu mehr oder weniger gebildeter Einsicht übergehen kann,) — das Bewußtseyn, daß mein substantielles und besonderes Interesse, im Interese und Zweck eines Andern (hier des Staates) als im Verhältnis zu mir als Einzelnen bewahrt und enthalten ist, — womit eben dieser unmittelbar kein Anderer für mich ist und Ich in diesem Bewußtseyn frey bin.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 256).