Die Nothwendigkeit in der Idealität ist die Entwickelung der Idee innerhalb ihrer selbst; sie ist als subjective Substantialität die politische Gesinnung, als objective die Unterscheidung von jener der Organismus des Staats, der eigentlich politische Staat und seine Verfassung.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 255-6).