Nothwendigkeit in der Idealität

Die Nothwendigkeit in der Idealität ist die Entwickelung der Idee innerhalb ihrer selbst; sie ist als subjective Substantialität die politische Gesinnung, als objective die Unterscheidung von jener der Organismus des Staats, der eigentlich politische Staat und seine Verfassung.

He***
(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 255-6).