Gewalt ist unrechtlich

Weil der Wille, nur in so fern er Daseyn hat, Idee oder wirklich frey und das Daseyn, in welches er sich gelegt hat, Seyn der Freyheit ist, so zerstört Gewalt oder Zwang in ihrem Begriff sich unmittelbar selbst, als Aeußerung eines Willens, welche die Aeußerung oder Daseyn eines Willens aufhebt. Gewalt oder Zwang ist daher, abstract genommen, unrechtlich.

He***

(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 92).