Die Idee des Staats hat: a) unmittelbare Wirklichkeit und ist der individuelle Staat als sich auf sich beziehender Organismus Verfassung oder inneres Staatsrecht; b) geht in das Verhältnis des einzelnen Staates zu andern Staaten über, — äußeres Staatsrecht; c) ist die die allgemeine Idee als Gattung und absolute Macht gegen die individuellen Staaten, der Geist, der sich im Prozesse der Weltgeschichte seine Wirklichkeit giebt.
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(Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 246-250).